Erster ASP-Fall in Hessen
Im Kreis Groß-Gerau wurde bei einem Wildschwein die Afrikanische Schweinepest (ASP) nachgewiesen, was zu einem allgemeinen Jagdverbot in der Umgebung geführt hat, einschließlich Frankfurt und anderen Kreisen. Die Infektion wurde südlich von Rüsselsheim festgestellt und durch das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit bestätigt.
Einschränkungen und Maßnahmen
Zur Eindämmung der Ausbreitung wurde eine Jagdverbotszone eingerichtet. Diese Restriktionszone umfasst einen Radius von etwa 15 Kilometern um den Fundort und schließt neben dem Landkreis Groß-Gerau auch den Main-Taunus-Kreis, die Landkreise Darmstadt-Dieburg und Offenbach sowie die Städte Frankfurt und Wiesbaden ein. In Wiesbaden gilt nun auch Leinenpflicht für Hundebesitzer.
Maßnahmen vor Ort
Das Veterinäramt und die Gefahrenabwehr des Kreises Groß-Gerau richten am Montag die erste Kadaver-Sammelstelle inklusive Desinfektionsschleuse ein. Drohnen werden eingesetzt, um nach weiteren toten Tieren zu suchen.
Aufruf an die Bürger
Bürger werden dringend gebeten, auffällige oder tote Wildschweine umgehend der Polizei zu melden und sich von diesen fernzuhalten, um eine Virusverbreitung zu vermeiden.
Afrikanische Schweinepest
Die Afrikanische Schweinepest ist eine hoch ansteckende und fast immer tödliche Viruserkrankung bei Haus- und Wildschweinen. Es gibt keine Impfung gegen ASP, und das Virus kann durch kontaminierte Gegenstände wie Kleidung und Futter übertragen werden. Für Menschen und andere Tiere ist die Krankheit jedoch nicht gefährlich.
Hintergrund
Der erste ASP-Fall bei einem Wildschwein in Deutschland wurde 2020 in Brandenburg bestätigt. Die Hauptverbreitungsgebiete in Deutschland sind neben Brandenburg bisher Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Baden-Württemberg, wo es bereits zu Einzelfällen gekommen ist.