14. Juni 2026

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Gericht stoppt Wiesbadener Wasserverbrauchsteuer

A sleek chrome faucet and soap dispenser on a pristine white sink in a modern bathroom setting.

Die geplante Wasserverbrauchsteuer in Wiesbaden ist rechtswidrig. Das hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel entschieden und damit die Einführung der umstrittenen Abgabe gestoppt. Die Stadt darf die Steuer damit vorerst nicht erheben.

Geplant war, zusätzlich zu den regulären Wassergebühren eine Steuer von 90 Cent pro verbrauchtem Kubikmeter Trinkwasser einzuführen. Die Stadt Wiesbaden wollte damit zum einen zusätzliche Einnahmen erzielen und gleichzeitig Anreize zum Wassersparen schaffen.

Die Richter sahen darin jedoch einen Verstoß gegen das sogenannte Kostendeckungsprinzip. Nach Auffassung des Gerichts dürften Kommunen mit Wassergebühren keine zusätzlichen Gewinne erzielen. Außerdem sei die Steuer problematisch, weil sie auch den notwendigen Grundverbrauch von Trinkwasser betreffe.

Bereits zuvor hatte das hessische Innenministerium die Einführung der Steuer beanstandet. Die Stadt Wiesbaden hatte dagegen zunächst erfolgreich geklagt, verlor nun jedoch in der nächsten Instanz vor dem Verwaltungsgerichtshof. Das Urteil ist aktuell noch nicht rechtskräftig.